Grundwasserentnahmen werden in der Regel im Rahmen eines Grundwassermonitorings überwacht, bei größeren Entnahmen ist die Eigenüberwachung gesetzlich vorgeschrieben. Neben der Erfassung der Entnahmemengen umfasst diese Eigenüberwachung regelmäßige (z.B. monatliche) Messungen der Grundwasserspiegel an ausgewählten Grundwassermessstellen und eine (z.B. jährliche) laborative Untersuchung der Grundwasserqualität. Dazu ist die Einrichtung eines Messnetzes notwendig, das zum einen die Beobachtung der Grundwasserganglinien im Umfeld der Grundwasserentnahme ermöglicht und zum anderen Rückschlüsse auf die hydrochemische Zusammensetzung und letztlich des Alters des Grundwassers zulässt. Anhand der Ergebnisse kann im Sinne eines langfristigen Schutzes der Grundwassermenge und -beschaffenheit frühzeitig auf Veränderungen reagiert und negativen Entwicklungen entgegengewirkt werden.
Eine wichtige Orientierung zur Eigenüberwachung des Grundwassers in Mecklenburg-Vorpommern bietet der Rohwassererlass M-V, der Hinweise zum Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) liefert. Der Rohwassererlass umfasst in der aktuellen Fassung vom 15.07.2019 acht Untersuchungsprogramme mit insgesamt 73 Parametern.
Aktuell betreuen wir